Rechtliche Hinweise

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Teilnahme am SPORTSDAY LANDSBERG 2022 erfolgt auf eigenes Risiko. Vom Veranstalter, der NETmark5 GmbH mit Sitz in Landsberg am Lech, wird keine Haftung für Sach- oder Personenschäden jeglicher Art übernommen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt für alle Teilnehmer an der Veranstaltung. Das sind die Vereine, Sponsoren, Partner, alle Teilnehmer, auch an Workshops oder allen angebotenen Mitmachaktionen.
Dies gilt auch für abhanden gekommene Wertsachen, Bekleidungsstücke und andere Gegenstände.
Das Betreten des Geländes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Alle Teilnehmer wurden darauf hingewiesen, dass sie für sich selbst verantwortlich sind. Der SPORTSDAY LANDSBERG 2022 | NETmark5 GmbH übernehmen keinerlei Haftung. Der SPORTSDAY LANDSBERG | NETmark5 GmbH  können bei Vorliegen wichtiger Gründe Teilnehmern einen Platzverweis erteilen.

 

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Mit der Teilnahme am SPORTSDAY LANDSBERG erklären alle Teilnehmer verbindlich, dass sie an dieser Veranstaltung am 16. Juli 2022 auf eigene Gefahr teilnehmen. Alle Teilnehmer erklären, dass gegen ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Alle Teilnehmer stellen den Veranstalter des SPORTSDAY LANDSBERG ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 16. Juli 2022, insbesondere aufgrund eines Unfalls, gleich ob aus Eigen- oder Fremdverschulden oder sonstigen Grund entstehen. Dieser Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Gleichzeitig erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, dass die von der Veranstaltung im Zusammenhang mit der Teilnahme am 16.07.2022 gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos, Interviews ohne Vergütungsansprüche zu veranstaltungsbezogenen Werbezwecken benutzt werden dürfen.
Der SPORTSDAY LANDSBERG findet nicht bei jedem Wetter statt. Bei Einschränkung oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf jedweden Schadenersatz.